Wie ist der Ablauf?

Auf Ihre Anfrage hin nehmen wir schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt auf, um mit Ihnen einen Termin für den Drohnenflug zu vereinbaren. Um "ungebetene" Zuschauer zu vermeiden, empfehlen wir Morgenstunden oder das Wochende für die Luftaufnahmen. Ihre Anwesenheit ist bei den Aufnahmen möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Nach Abschluss der Luftaufnahmen werden die gemachten Fotos und Videos vom Fotografen überprüft und bearbeitet ( je nach gebuchtem Paket.) Spätestens drei bis fünf Tage nach der Aufnahme erhalten Sie das Bild-Videomaterial auf einem USB Stick.


Quellen und weitere Auskünfte

Luftfahrtbehörden: Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg Vorpommern Luftfotografie allgemein: de.wikipedia.org/wiki/Luftbildfotografie Panoramafreiheit: Wikipedia Luftaufnahmen / Privatsphäre: Information Wann ist ein Gebäude / Bauwerk urheberrechtlich geschützt? Urheberrecht des Architekten / Künster Eigentumsrecht und Hausrecht in Hinblick auf Fotografie von Gebäuden / Grundstücken: Wikipedia zusammenfassende Infos auf spiegel.de Urheberrecht an Bildern und Fotografien: rechtambild.de/2010/02/bin-ich-urheber-meines-bildes/


Rechtliches zu Aufnahmen:

Bei Aufnahmen von Gebäuden oder dauerhaft öffentlich ausgestellten Kunstwerken gilt im allgemeinen die Panoramafreiheit. Entsprechend kann ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, sofern dieser auch von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist. Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes, ohne die Erlaubnis des Besitzers (Bei Ihren eigenen Objekten und Grundstücken ist das natürlich unproblematisch). Die Würde der abgebildeten Personen (Privatsphäre) ist wie auch in der "normalen" Fotografie zu achten. Eine Einwilligung muss immer vorliegen, wenn diese Aufnahme veröffentlicht werden sollten. Natürlich gibt  es auch "Ausnahmen", wenn die Aufnahme z.B. ab einer Höhe von ca. 30 Metern gemacht wird und die Personen nicht eindeutig zu erkennen sind. Ähnliches gilt, wenn sich eine Person "zufällig" neben dem aufzunehmenden Objekt befindet und sich das "Fehlen" dieser Person nicht auf die Darstellung der Aufnahme auswirkt.


Rechtliches zum Drohnenflug:

Gewerblichen Drohnenflüge sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Luftaufnahmen in Hamburg können aufgrund der Beantragung und Bewilligung / Erteilung der Aufstiegsgenehmigung eventuell nicht unmittelbar auf Anfrage erfolgen. Für Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern gilt eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung vor, so dass lediglich die Witterungsverhältnisse eine Verzögerung ergeben könnten. Eine Modellflug / Drohnenversicherung ist Grundvoraussetzung und verpflichtend. Private & Hobbyflüge mit kleinen elektrischen Flugdrohnen bis 5kg sind für alle ab 14 Jahren laut Luftverkehrsgesetz genehmigungsfrei (unbemannte Luftfahrtsysteme, die ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben werden). Da Flüge innerhalb geschlossener Ortschaften bei den meisten allgemeinen Aufstiegsgenehmigungen ausgeschlossen sind, muss in diesen  Fällen eine Mitteilung an die zuständigen Behörden erfolgen und eine Bewilligung vorliegen. Für Profi Aufnahmen und bei größeren Aufnahmeprojekten (Veranstaltungen) empfehlen wir die Beantragung einer Sondergenehmigung.


Info´s

Sie haben Interesse an Luftbilder oder Luftaufnahmen? Dann nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf ( gleich Hier klicken. )